ScanMovers Allgemeine Geschäftsbedingungen & Verarbeiter-Vereinbarung mit Umzugsunternehmen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UMZUGSUNTERNEHMEN 1.1

 

www.scanmovers.com (im Folgenden: "die Website") ist eine Website der Moveasy BV (im Folgenden: "ScanMovers"), die in Amsterdam unter der Nummer 65878892 der Handelskammer (KvK) eingerichtet wurde.

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ScanMovers und dem Auftraggeber (im Folgenden "das Umzugsunternehmen" genannt) und sind integraler Bestandteil davon.

Die Website bietet dem Umzugsunternehmen die Möglichkeit, Umzugsanfragen von potenziellen Kunden gegen Kostenerstattung zu erhalten.

 

Vereinbarung

Sobald die erforderlichen Login-Informationen eingegangen sind und von ScanMovers genehmigt wurden, wird eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen und ein Konto für die Spedition aktiviert. Eine persönliche Anmeldeseite ist mit diesem Konto verknüpft, um alle online erhaltenen Umzugsanfragen und Rechnungen anzuzeigen.

Mit der Bereitstellung dieser Registrierungsdaten akzeptiert das Umzugsunternehmen die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

Die Umzugsfirma erhält dann die Umzugsanfragen an die von der Umzugsfirma angegebene E-Mail-Adresse.

ScanMovers stellt nur Umzugsanfragen und garantiert nicht, dass sie Einnahmen generieren. ScanMovers sendet eine Umzugsanfrage an maximal 6 Umzugsunternehmen.
 

Professionalität des Umzugsunternehmens

Das Umzugsunternehmen wird die im Umzugsbereich geltenden Normen, die getroffenen Vereinbarungen und die im Angebot festgelegten Fristen einhalten. Umzugsunternehmen werden wie gesetzlich vorgeschrieben registriert und verfügen über die notwendigen Qualifikationen, Genehmigungen, Versicherungen usw., um den Umzug ordnungsgemäß durchführen zu können. Das Umzugsunternehmen bietet eine auf die Kundenwünsche abgestimmte Qualität und eine gute Betreuung. Andernfalls kann es zur Aussetzung oder Beendigung der Beziehung mit dem Umzugsunternehmen kommen, ohne Rückerstattung der an ScanMovers gezahlten Beträge.
 

Dauer und Beendigung des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Parteien können den Vertrag per E-Mail jederzeit, fristlos und ohne Grund kündigen. Geht der Antrag des Umzugsunternehmens auf Kündigung an Werktagen ein, wird das Konto innerhalb von 24 Stunden deaktiviert.

Umzugsanfragen, die bis zum Tag der Kündigung des Vertrages gesendet werden, werden in Rechnung gestellt.
 

Eingang von Anfragen

Das Umzugsunternehmen erhält Umzugsanfragen an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Anfragen beinhalten Kontaktinformationen für potenzielle Kunden wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. Das Umzugsunternehmen ist für die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse verantwortlich.

 

Begrenzung der Anfragen und vorübergehende Einstellung der Arbeit

Das Umzugsunternehmen hat das Recht, eine maximale Anzahl von Anfragen pro Woche und/oder pro Monat zu definieren. Darüber hinaus ist es möglich, das Senden von Anfragen vorübergehend einzustellen, z.B. aufgrund von Feiertagen. Wünsche in dieser Hinsicht müssen per E-Mail mitgeteilt werden.


 

Reklamation von Umzugsanfragen

Das Umzugsunternehmen kann unter bestimmten Bedingungen Umzugsanfragen reklamieren:

 

  • Anfragen, bei denen die Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse fehlt oder unbrauchbar ist;
  • Anfragen, bei denen das Umzugsunternehmen nach mehreren Versuchen den Kunden nicht kontaktieren kann;
  • Gedoppelte Anfragen, bei dem das Umzugsunternehmen die Kundenanfrage bereits zuvor von einem anderen Leadanbieter erhalten hat. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, einen Nachweis über den vorherigen Erhalt zu erbringen;
  • Anfragen aus einer Region außerhalb der vom Umzugsunternehmen vordefinierten Region;
  • Anfragen für Schulprojekte oder Marktforschung;
  • Das Umzugsdatum ist 12 Monate oder länger entfernt. In diesem Fall wird das Datum des Eingangs der Anfrage berücksichtigt.
  • Wenn einer oder mehrere der oben genannten Fälle eintreten, stellt ScanMovers Ihnen die Umzugsanfrage nicht in Rechnung.

 

Die Genehmigung der Reklamation erfolgt durch ScanMovers und das Umzugsunternehmen kann jederzeit aufgefordert werden, Nachweise zur Begründung der Reklamation vorzulegen. Wenn ein Antrag falsch eingereicht wurde, kann ScanMovers ihn ablehnen und gleichzeitig die Kosten für den Versand des Antrags auf Entfernung in Rechnung stellen.

Beschwerden über einen Antrag auf Umzug sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zurückzugeben. ScanMovers wird keine Anträge bearbeiten, die 5 Tage nach Erhalt eingereicht wurden. Das Unternehmen muss den Reklamationsantrag gemäß den Angaben von ScanMovers einreichen. Die persönliche Login-Seite des Umzugsunternehmens bietet jederzeit Zugriff auf Umzugsanforderungen, Rechnungen und den Status der angeforderten Umzugsanforderungen.

 

Erwähnung der Website

Der Name des Umzugsunternehmens wird kostenlos im Evaluierungsbereich der ScanMovers-Website veröffentlicht. Das Umzugsunternehmen muss die Daten, die online angezeigt werden sollen, selbst über die persönliche Login-Seite eingeben. Das Umzugsunternehmen ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Während des aktiven Zeitraums kann die Spedition die folgenden Elemente jederzeit ändern:

  • Die Regionen, in denen sie Anfragen erhalten möchte;
  • Die Art der Anfrage, die das Unternehmen erhalten möchte.

Die von der Spedition gewünschten Änderungen müssen per E-Mail mitgeteilt und innerhalb von 48 Stunden umgesetzt werden.

 

Preise

Die Kosten für einen Umzugsantrag betragen 6,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Kosten für eine Umzugsanfragen können von ScanMovers geändert werden. Wenn eine Tarifänderung eintritt, wird ScanMovers das Umzugsunternehmen mindestens einen Monat im Voraus informieren. Die Kosten für die Bearbeitung von Anfragen sind die einzigen Kosten für den Umzug von Unternehmen.

 

Rechnungsstellung

ScanMovers stellt dem Umzugsunternehmen monatlich oder zweiwöchentlich Rechnungen für Umzugsanfragen aus, die im Vormonat oder in den vorhergegangenen zwei Wochen eingegangen sind. Die Rechnung enthält eine vorgegebene Übersicht über die Umzugsanfragen und die zugehörigen Daten. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 14 Tage.

Alle Fragen oder Beschwerden bezüglich einer Rechnung müssen spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum per E-Mail an ScanMovers gesendet werden. Eine Reklamation nach diesen 5 Tagen wird von ScanMovers nicht mehr bearbeitet.

Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, behält sich ScanMovers das Recht vor, das Konto der Spedition zu sperren, so dass sie bis zur Begleichung der Schulden keine Anfragen mehr erhält. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro erhoben. Die mit der Eintreibung von Forderungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Spediteurs.

 

Kommunikation

In der Kommunikation zwischen ScanMovers und dem Umzugsunternehmen wird die Verwendung von elektronischer Post akzeptiert und dient als Beweis zwischen den Parteien.


Verantwortung

ScanMovers übermittelt nur Abholaufträge und stört nicht die Kommunikation zwischen dem Antragsteller und dem Abholunternehmen. ScanMovers ist nicht dafür verantwortlich, das gewünschte Ergebnis des Umzugsunternehmens in Bezug auf die erhaltenen Anfragen zu erzielen.

 

Die Haftung von ScanMovers ist auf die Kosten beschränkt, die für die Bereitstellung der entsprechenden Umzugsanfrage anfallen.

ScanMovers haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Umzugsunternehmen, welche die Arbeit ausführen, verursacht werden.

ScanMovers ist bestrebt, seine Websites für die Nutzer dauerhaft verfügbar zu halten. ScanMovers übernimmt jedoch keine Verantwortung für Schäden, die dem Umzugsunternehmen entstehen könnten, wenn die Website vorübergehend nicht verfügbar ist.

 

Vertraulichkeit / Datenverarbeitung

ScanMovers stellt dem Umzugsunternehmen den Namen und die Adresse, die der Antragsteller/ Kunde auf der Website angegeben hat, zur Verfügung. Das Umzugsunternehmen hat somit Zugang zu den personenbezogenen Daten der Antragsteller/ Kunden. Das Umzugsunternehmen wird diese personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Umsetzung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Bearbeitung des Antrags und der Durchführung des Umzugs, verwenden und diese Daten vertraulich und in strikter Einhaltung des Gesetzes (GDPR, Allgemeine Datenschutzverordnung) behandeln. Das Umzugsunternehmen ist nicht befugt, Umzugsanfragen und zugehörige Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) weiterzuleiten, zur Einsicht zur Verfügung zu stellen oder an Dritte zu verkaufen und/oder sie für andere Zwecke als den Abschluss und die Durchführung einer Vereinbarung mit dem betreffenden Antragsteller/ Kunden zu verwenden.


 

ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 


Verarbeiter-Vereinbarung mit Umzugsunternehmen Version 1.1

Diese Verarbeiter-Vereinbarung gilt für alle Formen der Bearbeitung personenbezogener Daten, die von ScanMovers B.V. durchgeführt werden, die bei der Handelskammer unter der Nummer 65878892 (im Folgenden: Verarbeiter) im Namen einer anderen Partei ({{Unternehmen}}) registriert ist, für die sie Dienstleistungen erbringt (im Folgenden: für die Verarbeitung Verantwortlicher). Zusammen werden der für die Verarbeitung Verantwortlicher und der Verarbeiter als "Parteien" bezeichnet.

 

Definitionen

Für die Zwecke dieser Verarbeiter-Vereinbarung haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

  1. Personenbezogene Daten: Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person;
  2. Bearbeitung oder Verarbeitung: jede Handlung oder Reihe von Handlungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, einschließlich in jedem Fall der Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Aktualisierung, Änderung, Abfrage, Konsultation, Nutzung, Offenlegung durch Übertragung, Verteilung oder jede andere Form der Bereitstellung, Kombination, Verknüpfung sowie der Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten;
  3. Subunternehmer: jede Partei, die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragt wurde, personenbezogene Daten im Namen des Auftragsbearbeiters zu bearbeiten, ohne der direkten Befugnis des Auftragsbearbeiters zu unterliegen.
  4. Datenschutzverletzung: eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die versehentlich oder unrechtmäßig zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung oder zur unbefugten Bereitstellung oder zum unbefugten Zugriff auf übertragene, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt - oder wenn vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie dazu führen kann;
  5. Betroffener: die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen;
  6. AP: die Behörde für personenbezogene Daten, die unabhängige Verwaltungsstelle, die in den Niederlanden per Gesetz zum Aufsichtsorgan für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten ernannt wurde;
  7. Verarbeiter-Vereinbarung: diese Vereinbarung der Verarbeiter.
  8. Übersicht der personenbezogenen Daten: Spezifikation der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen

 

1. Zwecke der Verarbeitung

1.1. Im Rahmen dieser Verarbeiter-Vereinbarung verpflichtet sich der Verarbeiter, personenbezogene Daten im Namen des für die Verarbeitung Verantwortlichen bereitzustellen und zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt nur im Rahmen der vom Verarbeiter an den für die Verarbeitung Verantwortlichen erbrachten Leistungen und der damit verbundenen Online-Dienste sowie derjenigen Zwecke, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen oder die mit weiterer Zustimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen der für die Verarbeitung Verantwortliche zugestimmt hat, und der Datenschutzerklärung festgelegt sind.

1.2. Die vom Verarbeiter im Rahmen der im vorstehenden Absatz genannten Tätigkeiten bearbeiteten personenbezogenen Daten und die Kategorien der Personen, von denen sie stammen, sind in der Übersicht über die personenbezogenen Daten enthalten.

1.3. Der Verarbeiter und der für die Verarbeitung Verantwortliche dürfen die personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke bearbeiten und für einen längeren Zeitraum als den in der Datenschutzerklärung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Prozessors festgelegten Zeitraum aufbewahren. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird den Verarbeiter über die Bearbeitungszwecke informieren, soweit sie nicht bereits in dieser Verarbeiter-Vereinbarung festgelegt sind.

1.4. Die im Rahmen des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verarbeitenden personenbezogenen Daten bleiben Eigentum des Verarbeiters und/oder der betroffenen Personen. Ausgenommen hiervon sind die Daten, die für die in der Datenschutzerklärung des Verarbeiters genannten Zwecke verwendet werden.


 

2. Verpflichtungen des Verarbeiters

2.1. In Bezug auf die in Artikel 1 genannten Verarbeitungen stellt der Verarbeiter die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicher.

2.2. Der Verarbeiter unterrichtet den für die Verarbeitung Verantwortlichen, auf seine Aufforderung hin, über die Maßnahmen, die er in Bezug auf seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Verarbeiter getroffen hat.

2.3. Die Verpflichtungen des Verarbeiters aus dieser Verarbeiter-Vereinbarung gelten auch für diejenigen, die personenbezogene Daten unter der Aufsicht des Verarbeiters bearbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter im weitesten Sinne des Wortes.

2.4. Der Verarbeiter wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich benachrichtigen, wenn seiner Meinung nach eine Anordnung des für die Verarbeitung Verantwortlichen gegen geltendes Recht verstößt.


 

3. Übermittlung personenbezogener Daten

3.1. Der Verarbeiter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Vereinigten Staaten, der Ukraine, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz zu verarbeiten. Eine Übertragung in andere Länder erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Bei der Überführung in Drittländer außerhalb des EWR werden angemessene Garantien beachtet.


 

4. Aufgabenteilung

4.1. Der Verarbeiter und der für die Verarbeitung Verantwortliche garantieren, dass der Inhalt, die Verwendung und die Anweisungen für die Bearbeitung personenbezogener Daten, wie sie in dieser Vereinbarung über die Verarbeitungsstelle aufgeführt sind, nicht rechtswidrig sind und keine Verletzung darstellen.

 

5. Subunternehmer

5.1. Der Verarbeiter hat die Möglichkeit, bei der Ausführung des Dienstes Subunternehmer, Server und/oder Hostingpartner zu nutzen. Im Falle von ScanMovers heißt das:

 

- H1 / CloudVPS (Server)

- Hostnet (Hosting)

Auf Anfrage können die Informationen über Subunternehmer von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen angefordert werden. Der Verarbeiter kann nur dann ablehnen, wenn es dafür gute Gründe gibt. Der Verarbeiter bleibt jederzeit Ansprechpartner für den Beschwerdeführer.

 

5.2. Der Verarbeiter wird in jedem Fall sicherstellen, dass diese Dritten mindestens die gleichen schriftlichen Verpflichtungen übernehmen, die zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem Verarbeiter vereinbart wurden.

5.3. Der Verarbeiter ist für die ordnungsgemäße Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verarbeiter-Vereinbarung durch Dritte verantwortlich und haftet im Falle von Fehlern dieser Dritten selbst für alle Schäden, als ob er den/die Fehler selbst begangen hätte.

 

6. Sicherheit

6.1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Notwendigkeit, ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, es erfordern kann, dass laufend zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Der Verarbeiter ergreift die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, so dass die Bearbeitung den geltenden Gesetzen entspricht und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden.

6.2. Der Verarbeiter wendet ein angemessenes Schutzniveau an, das dem Stand der Technik, den Kosten der Umsetzung sowie Art, Umfang, Kontext und Zielen der Verarbeitung Rechnung trägt.

 

7. Meldepflicht

7.1. Stellt der Verarbeiter einen Datenleck fest, wird er die betroffene Person unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden und nach der Identifizierung informieren. Dieser Bericht wird mindestens wie folgt beschrieben oder übermittelt:.

  • Die Art der Verletzung personenbezogener Daten, wobei nach Möglichkeit die Kategorien der betroffenen Personen und die betreffenden personenbezogenen Daten anzugeben sind;
  • Die wahrscheinlichen Folgen der Datenschutzverletzung in Bezug auf personenbezogene Daten;
  • Die vom Prozessor getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Datenschutzverletzung, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen zur Begrenzung der möglichen negativen Folgen.

7.2. Der Verarbeiter informiert den für die Verarbeitung Verantwortlichen auch über die Entwicklungen in Bezug auf den festgestellten Datenleck, nachdem ein Bericht auf der Grundlage des vorherigen Artikels erstellt wurde.

7.3. Der Verarbeiter muss prüfen, ob er den AP und/oder die betroffene Person über das Datenleck informiert und ob dieser dafür verantwortlich ist.

 

8. Bearbeitung von Anfragen von Beteiligten

8.1. Für den Fall, dass eine betroffene Person einen Antrag auf Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte an den Verarbeiter richtet, leitet der Verarbeiter den Antrag an den zuständigen für die Verarbeitung Verantwortlichen weiter. Sowohl der für die Verarbeitung Verantwortliche als auch der Verarbeiter sind verpflichtet, ihren vom AP auferlegten Verpflichtungen aus GDPR nachzukommen, einschließlich des Rechts auf Zugang, Korrektur, Widerspruch und Vergessen. Die Verarbeiter müssen die betroffenen Parteien darüber informieren.

8.2. Der Verarbeiter unterstützt die für die Verarbeitung Verantwortlichen, soweit möglich, bei der Beantwortung von Anfragen von Regierungsbehörden.

8.3. Für die Umsetzung der Artikel 8.1 und 8.2 werden die dem Verarbeiter entstandenen Kosten vom Bearbeitungsverantwortlichen erstattet, sofern nicht anders vereinbart.

 

9. Vertraulichkeit

9.1. Der Verarbeiter ist verpflichtet, eine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf die personenbezogenen Daten einzuhalten, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen bearbeitet werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt in vollem Umfang für die Mitarbeiter des Verarbeiters und für alle Subunternehmer. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Verarbeiter-Vereinbarung bestehen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung festgelegten Verpflichtungen gebunden.

9.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der für die Verarbeitung Verantwortliche die ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat, die Informationen an Dritte weiterzugeben, wenn die Weitergabe der Informationen an Dritte aufgrund der Art des erteilten Auftrags und der Erfüllung dieser Verarbeiter-Vereinbarung logischerweise erforderlich ist oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Informationen an einen Dritten besteht.

 

10. Audit

10.1. Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat das Recht, Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, die Einhaltung der allgemeinen Regeln für die Bearbeitung personenbezogener Daten, den Missbrauch personenbezogener Daten durch die Mitarbeiter des Verarbeiters, die Einhaltung aller Punkte der Verarbeiter-Vereinbarung und alle damit in direktem Zusammenhang stehenden Punkte zu überprüfen.

10.2. Dieses Audit kann einmal im Jahr stattfinden.

10.3. Der Verarbeiter arbeitet mit dem Audit zusammen und stellt alle für das Audit relevanten Informationen, einschließlich unterstützender Daten wie Systemprotokolle und Mitarbeiter, so schnell wie möglich zur Verfügung.

10.4. Die Ergebnisse des Audits werden von den Vertragsparteien in Absprache miteinander bewertet und somit festgestellt, ob sie der anderen Vertragspartei rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder nicht.

10.5. Die Kosten für das Audit trägt der für die Verarbeitung Verantwortliche.


 

11. Haftung

11.1. Die Haftung des Verarbeiters für Schäden, die durch ein zurechenbares Versagen bei der Erfüllung der Verarbeiter-Vereinbarung, durch unerlaubte Handlung oder auf andere Weise entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit die vorgenannte Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie pro Ereignis (eine Reihe von aufeinander folgenden Ereignissen zählt als ein Ereignis) auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, höchstens jedoch auf den Betrag der Entschädigung, die der Verarbeiter für die Arbeiten im Rahmen dieser Verarbeiter-Vereinbarung für den Monat vor dem schadensverursachenden Ereignis erhalten hat. Die Haftung des Verarbeiters für direkte Schäden darf insgesamt 1000,00 € nicht überschreiten.

11.2. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich alle Schäden, die aus folgenden bestehen:

  • Schäden, die direkt an materiellen Gütern verursacht werden ("Sachschäden");
  • angemessene und nachweisbare Aufwendungen, um den Verarbeiter aufzufordern, die Verarbeiter-Vereinbarung (wieder) ordnungsgemäß einzuhalten;
  • Angemessene Aufwendungen zur Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sie sich auf den hierin genannten direkten Schaden beziehen; und
  • angemessene und nachweisbare Aufwendungen, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen entstehen, um den in diesem Artikel genannten direkten Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.

11.3. Die Haftung des Verarbeiters für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Unter indirektem Schaden versteht man alle Schäden, die kein direkter Schaden sind und daher in jedem Fall, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verlorene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Unterlassung von Marketingzwecken, Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Daten oder Dateien, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorgeschrieben sind, oder Verlust, Verstümmelung oder Zerstörung von Daten oder Dateien.

11.4. Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Verarbeiters oder seines Managements zurückzuführen ist.

11.5. Sofern die Einhaltung durch den Verarbeiter nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung des Verarbeiters wegen einer zurechenbaren Nichteinhaltung des Vertrages nur, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche den Verarbeiter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Fehlers setzt, und der Verarbeiter auch nach Ablauf dieser Frist schuldhaft gegen seine Verpflichtungen verstößt. Die Inkenntnissetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verarbeiter die Möglichkeit erhält, angemessen zu reagieren.

11.6. Jeder nicht spezifizierte und ausdrücklich gemeldete Schadenersatzanspruch des für die Verarbeitung Verantwortlichen gegen den Verarbeiter erlischt mit Ablauf von nur zwölf (12) Monaten nach Entstehung des Anspruchs.

 

12. Dauer und Beendigung

12.1. Diese Verarbeiter-Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der für die Verarbeitung Verantwortliche sie digital genehmigt.

12.2. Die Parteien dürfen die Verarbeiter-Vereinbarung nicht vorzeitig kündigen.

12.3. Der Verarbeiter ist berechtigt, diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu überarbeiten. Sie wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen über die Änderungen mindestens drei Monate im Voraus informieren. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Vereinbarung nach Ablauf dieser drei Monate kündigen, wenn sie den Änderungen nicht zustimmen kann.

 

13. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

13.1. Der Verarbeiter-Vereinbarung und seine Umsetzung unterliegen dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervereinbarung entstehen können, sind dem zuständigen Gericht für den Bezirk, in dem der Verarbeiter seinen Sitz hat, vorzulegen.

13.2. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren oder bestehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Verarbeiter-Vereinbarung kann nur schriftlich nach gemeinsamer Unterzeichnung durch die Parteien geändert werden.


 

Übersicht über die personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten

Im Rahmen von Artikel 1.1 der Verarbeiter-Vereinbarung verarbeitet der Verarbeiter die folgenden (speziellen) personenbezogenen Daten im Auftrag des Verarbeiters:

  • Namens- und Adressdaten
  • Telefon-Nummer
  • E-Mail-Adresse
  • Besucherverhalten (z.B. Seiten- und Klickverhalten);
  • IP-Adresse
  • Eindeutige Referenzen (z.B. Bestellnummer oder Kundennummer)
  • Interessen, Vorlieben, Kategorien, Sonderwünsche.

Von den beteiligten Kategorien:

  • Kunden
  • Website-Besucher

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche garantiert, dass die in dieser Zusammenfassung der personenbezogenen Daten beschriebenen personenbezogenen Daten und Kategorien von Personen vollständig und korrekt sind. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss den Verarbeiter über alle Abweichungen von der Zusammenfassung der personenbezogenen Daten informieren und den Bearbeiter von solchen Abweichungen freistellen.

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