Ummelden beim Einwohnermeldeamt

UMMELDEN BEIM EINWOHNERMELDEAMT

Ein wichtiger Teil des Umzugs ist es, die neue Adresse an relevante Personen und Behörden weiterzugeben. Denke nicht nur an Freunde und Familie, sondern auch zum Beispiel an Deinen Arzt, an Sportvereine und natürlich an die Gemeinde. Dies ist immer der erste Schritt, denn erst nachdem Du ordnungsgemäß angemeldet bist, kannst Du weitere Behörden wie Zulassungsstelle oder Finanzamt informieren. Im Folgenden findest Du die wichtigsten Punkte, die Du beim Um- oder Anmelden in der Gemeinde beachten sollten. 

 

 Wo kann ich mich ummelden?

Trotz der vielfältigen Möglichkeiten im Internet heutzutage musst Du noch persönlich zum Einwohnermeldeamt gehen, um Dich an- oder umzumelden. In manchen Gemeinden kannst Du jedoch schon im Vorhinein das Meldeformular ausdrucken und online einen Termin ausmachen. So hast Du auch diesen Termin im Handumdrehen erledigt.

 

 Was muss ich mitbringen?

Um Deinen neuen Wohnsitz anzumelden, brauchst Du folgende Dokumente: 

  • einen gültigen Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder ähnliches);

  • das Meldeformular (im Einwohnermeldeamt ausgehändigt oder online verfügbar);

  • die Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet).  

Auch schadet es nicht, wenn Du ein wenig Bargeld bei Dir hast. In den meisten Gemeinden kostet eine Ummeldung nichts, aber manche Bürgerbüros erheben mittlerweile eine geringe Bearbeitungsgebühr.

  

 Bis wann muss ich mich umgemeldet haben?

In Deutschland musst Du Dich meist innerhalb von einer Woche nach Deinem Umzug um- bzw. anmelden. In manchen Gemeinden verlängert sich die Frist auf bis zu zwei Wochen, aber nach dieser Zeit kann schnell ein Bußgeld folgen. Für diese Geldstrafe gelten allerdings keine festen Regeln und das jeweilige Amt entscheidet selber darüber. Wenn Du die Frist nur um wenige Tage überschreitest, liegt das Bußgeld zwischen 10€ und 30€, bei mehreren Monate wirst Du bis zu 500€ zahlen müssen.

Abmelden musst Du dich aber normalerweise nicht. Dies ist nur dann erforderlich, wenn Du ins Ausland oder von einem Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz ziehst.

Diese Personen können eine An- oder Ummeldung durchführen:

  • jeder Erwachsene für sich selber;

  • jeder Minderjährige ab dem Alter von 16 Jahren für sich selber;

  • zusammenlebende Ehegatten/eingetragene Partner füreinander;

  • ein Elternteil oder Vormund für minderjährige Kinder;

  • ein vom Umziehenden bestimmter Vertreter.

 

 Ummelden durch einen Vertreter

Beachte, dass eine Vertretung nur für das Einreichen der Meldeunterlagen und nicht für etwaige Unterschriften gilt. Dein Vertreter benötigt: 

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass;

  • das von Dir vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Meldeformular;

  • Deine schriftliche Vollmacht;

  • den eigenen Personalausweis;

  • die Wohnungsgeberbescheinigung (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet).

 

 Weitere Dienste der Gemeinde

Eine Gemeinde kümmert sich nicht nur um die An- und Ummeldung ihrer Bürger, sondern stellt auch andere Dienste wie zum Beispiel das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises oder die Müllabfuhr zur Verfügung.

Nutzt Du aktuell einen solchen Dienst in Deiner Gemeinde? Dann schau doch nach, ob Du dies in Deiner neuen Gemeinde ebenfalls nutzen kannst und wie Du Dich dafür anmeldest.

 

Wem muss ich meine neue Adresse noch mitteilen?

Die zweitwichtigsten Instanzen, die Du bei Deinen Umzug informieren musst, sind Finanzamt und Steuerbehörden. In manchen Fällen musst Du dabei zusätzlich einige Besonderheiten beachten:

  • Wenn Du ins Ausland ziehst: Bei einem Umzug ins Ausland gelten andere Regeln. Am besten kontaktiere die Steuerbehörde des jeweiligen Landes. Wenn Du innerhalb der EU umziehst, findest Du hier weitere Informationen zu den einzelnen Ländern.

  • Wenn Du eine separate Postanschrift hast: Stelle sicher, dass Du das den Steuerbehörden melden, um Probleme zu vermeiden.

  • Wenn Du Wohngeld erhältst: Der Wohngeldanspruch ist objektbezogen und geht somit bei einem Umzug verloren. Du musst also das Wohngeld neu beantragen. Solltest Du dies versäumen und das Wohngeld stillschweigend weiter beziehen, musst Du mit harten Konsequenzen rechnen. 

  • Wenn Du Harz IV beziehst: Ein Umzug im Rahmen von Harz IV kann unter bestimmten Bedingungen vom Jobcenter übernommen werden. Dabei spielt es eine Rolle, ob Du vom Jobcenter dazu angehalten wirst oder aufgrund persönlicher Gründe umziehen möchtest. Achte beim sogenannten freiwilligen Wohnortwechsel darauf, welche Begründung das Jobcenter zulässt, um trotzdem für Deinen Umzug aufzukommen. In jedem Fall musst Du das Jobcenter von Deinem Umzug benachrichtigen.

 

Weitere Personen und Organisationen, denen Du Deine neue Adresse mittteilen solltest, findest Du in unserer Umzugs-Checkliste.

Scanmovers local de nl en fr da